
1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen Vinzenz Pathologieverbund GmbH (kurz: PATHOLOGIEVERBUND) und Auftraggeber (kurz: AG) geschlossenen Verträge.
(2) Sämtliche vom PATHOLOGIEVERBUND durchgeführten Analysen bzw. erbrachten Dienstleistungen erfolgen, soweit die Vertragsparteien im Einzelfall nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart haben, ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach österreichischem Recht.
(3) Abweichende Auftrags- oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers, die der PATHOLOGIEVERBUND nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für uns unverbindlich; wir widersprechen ihnen hiermit ausdrücklich.
2. Art und Umfang der Dienstleistung
(1) Art und Umfang der durch den PATHOLOGIEVERBUND zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach der uns schriftlich erteilten Beauftragung und wenn eine solche fehlt, nach dem von uns protokollierten, mündlich oder telefonisch erteilten Auftrag.
(2) Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß dem jeweils geltenden aktuellen Leistungsangebot des PATHOLOGIEVERBUNDES, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis.
(3) Das verfügbare Leistungsspektrum steht dem AG unter www.pathologieverbund.at zur Verfügung.
(4) Der PATHOLOGIEVERBUND ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Subunternehmer, oder sonst geeignet erscheinender Dritter zu bedienen.
(5) Spezialanalysen die nicht durch den PATHOLOGIEVERBUND erbracht werden, werden auf Rechnung des AG an ein qualifiziertes externes Labor weitergeleitet.
(6) Der AG trägt die Verantwortung für die Probenentnahme und Einhaltung aller präanalytischen Standards und Vorschriften.
(7) Der AG trägt - außer bei vereinbarter Probenabholung durch einen qualifizierten Subunternehmer des PATHOLOGIEVERBUNDES – die Gefahr und die Kosten für den ordnungsgemäßen Versand. Der AG haftet dafür, dass die Probengefäße äußerlich sauber und frei von Kontamination durch Probenmaterial sind.
3. Methodik
(1) Der PATHOLOGIEVERBUND führt die Analytik nach Methoden durch, die dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Nähere Auskünfte zu den Kenndaten der verwendeten Untersuchungsmethoden stehen dem AG auf Anfrage zur Verfügung.
(2) Die ausgewiesenen Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die dem PATHOLOGIEVERBUND zugestellten und vom PATHOLOGIEVERBUND untersuchten Proben.
4. Reaktionszeiten
(1) Die Reaktionszeit ist definiert als die Zeit ab Eintreffen der Probe beim PATHOLOGIEVERBUND bis zur Befundübermittlung. Da die Dauer der Untersuchung/Analyse stark vom jeweiligen eingesendeten Material abhängt, können standarisierte Reaktionszeiten nicht festgelegt bzw. vereinbart werden. Bei erforderlichen Spezialanalysen und Analysen, die an externe Labors weitergeleitet werden, ist generell mit längeren Reaktionszeiten zu rechnen.
(2) Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Fristen sind daher grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise des PATHOLOGIEVERBUNDES sind Nettopreise in Euro. Sofern nicht abweichend vereinbart erfolgt die Rechnungslegung schriftlich mittels monatlicher Sammelrechnung im Nachhinein. Es erfolgt eine Einzelabrechnung der erbrachten Leistungen.
(2) Die Preise werden jährlich auf Basis der Mengenentwicklung sowie der Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der relevante Preisindices neu kalkuliert und angepasst.
(3) Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen netto ohne Abzug. Im Fall des Verzuges der Zahlungen ist der PATHOLOGIEVERBUND berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen.
6. Proben- und Datenaufbewahrung
(1) Verbleibende Probenmaterialien, die Analysenergebnisse und sämtliche Hilfsmittel zur Erstellung eben dieser unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gemäß Art 17 DSGVO, § 10 KAKuG und § 21 OÖ KAG.
7. Datenschutz
(1) Im Rahmen der Auftragserfüllen und Rechnungslegung verarbeitet der PATHOLOGIEVERBUND personenbezogene Daten soweit notwendig. Die Verarbeitung, Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich zweckgebunden und unter Berücksichtigung der DSGVO. Im Rahmen der Auftragserfüllung behalten wir uns vor, Daten soweit notwendig an externe Labors weiterzugeben. Zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung werden Daten ggf. an den KSV oder andere Wirtschaftsinformationsdienste weitergegeben.
(2) Jeder Kunde hat das Recht auf Auskunft, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sollte er der Meinung sein, dass ihn betreffende Daten falsch oder unvollständig sind, hat er das Recht Berichtigung bzw. Ergänzung zu verlangen. Zudem steht ihm für Daten, die seiner Meinung nach zu Unrecht verarbeitet werden das Recht zu, eine Löschung zu verlangen (soweit unsererseits kein Recht oder keine Pflicht zur weiteren Verarbeitung dieser Daten besteht, werden wir einem entsprechenden Antrag unverzüglich Folge leisten). Weiters steht dem Kunden das Recht zu, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, sowie gegen die Verarbeitung Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, www.dsb.gv.at, zu erheben.
8. Schlussbestimmungen
(1) Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder der unter ihrer Zugrundelegung abgeschlossenen Verträge.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Linz.
(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der AG Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Der PATHOLOGIEVERBUND ist auch berechtigt, am Hauptsitz des AG zu klagen.